Ab April heißt es in Baden-Württemberg wieder: Leinenpflicht! Doch was gilt genau in Wald, Park & Stadt? Hier findest du die wichtigsten Regeln 2025.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Frühjahr und Frühsommer beginnt für viele Wildtiere in Deutschland die sensible Zeit der Jungenaufzucht. Damit Rehkitze, Hasen, Bodenbrüter und andere Tiere ungestört aufwachsen können, gelten in dieser Phase besondere Schutzmaßnahmen – vor allem die Leinenpflicht für Hunde.
- Freilaufende Hunde können zur Gefahr werden: Schon ihr Geruch kann dazu führen, dass Muttertiere ihre Jungen verlassen. Auch direkte Begegnungen sind riskant – besonders Wildschweine verteidigen ihre Frischlinge energisch und können Hunde (und Menschen) angreifen.
- Die rechtliche Lage ist nicht einheitlich: In Deutschland legt jedes Bundesland selbst fest, ob und wann Hunde angeleint werden müssen. Die Vorschriften reichen von strikter Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit (z. B. April bis Juli) bis zu ganzjähriger Anleinpflicht oder lokalen Sonderregelungen auf Gemeindeebene.
Wo gilt die Leinenpflicht in Baden-Württemberg?
Die Leinenpflicht greift in folgenden Bereichen:
- In Fußgängerzonen und Einkaufsbereichen: Hunde müssen hier stets angeleint sein.
- In Parkanlagen: Außerhalb gekennzeichneter Hundewiesen gilt auch hier die Leinenpflicht.
- Bei Veranstaltungen: Bei Events mit großen Menschenansammlungen müssen Hunde an der Leine geführt werden.
- In öffentlichen Gebäuden: Schulen, Kindergärten und andere öffentliche Einrichtungen verlangen angeleinte Hunde.
Freilaufgebiete für Hunde
Für den Freilauf gibt es in Baden-Württemberg speziell ausgewiesene Zonen. Diese Freilaufgebiete sind gut gekennzeichnet und bieten Hunden Platz zum Toben ohne Leine.
Brut- und Setzzeit in Baden-Württemberg: Was Hundehalter jetzt wissen sollten
Im Frühjahr und Frühsommer beginnt in Baden-Württemberg die Brut- und Setzzeit. Viele Wildtiere wie Rehe, Hasen, Bodenbrüter und Wildschweine bringen in dieser sensiblen Phase ihren Nachwuchs zur Welt. Um die Tiere zu schützen, gilt vielerorts eine Leinenpflicht für Hunde.
Freilaufende Hunde können Wildtiere massiv stören – mitunter reicht schon ihr Geruch, damit ein Muttertier das Gelege verlässt. Besonders gefährlich kann der Kontakt mit Wildschweinen sein: Eine Bache mit Frischlingen verteidigt ihren Nachwuchs entschlossen und kann für Mensch und Hund zur echten Gefahr werden.
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. appelliert deshalb eindringlich:
„Nehmen Sie die Hunde an die Leine – bleiben Sie auf den Wegen – fassen Sie Jungtiere bitte nicht an.“
(Quelle: landesjagdverband.de)
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. bittet deshalb eindringlich:
„Nehmen Sie die Hunde an die Leine – bleiben Sie auf den Wegen – fassen Sie Jungtiere bitte nicht an.“
Für Hundehalter gilt: Ab dem 1. April bis etwa Mitte Juli sollten Hunde in Wäldern, auf Wiesen und in Schutzgebieten grundsätzlich angeleint werden. So schützt man Wildtiere, vermeidet Konflikte und beugt Bußgeldern vor.
Regeln für gefährliche Hunde
Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, unterliegen strengeren Auflagen:
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Diese Hunde müssen immer angeleint sein und oft zusätzlich einen Maulkorb tragen.
- Wesenstest: Ein Test kann klären, ob der Hund tatsächlich gefährlich ist. Besteht der Test, können Ausnahmen beantragt werden.
Strafen bei Regelverstößen
Wer die Leinenpflicht oder andere Vorschriften missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Strafe hängt von der Art des Verstoßes ab und kann empfindlich ausfallen.
Hundekot entfernen: Sauberkeit im Fokus
Das Entfernen von Hundekot ist in Baden-Württemberg Pflicht. Hinterlassenschaften im öffentlichen Raum müssen sofort beseitigt werden. Diese Maßnahme sorgt für eine saubere Umgebung und verhindert Strafen.
Fazit
Die Leinenpflicht und weitere Vorschriften in Baden-Württemberg sind ein wichtiger Beitrag zu einem sicheren und respektvollen Miteinander. Informiere dich über lokale Freilaufgebiete und halte dich an die Regeln, um Strafen zu vermeiden und ein positives Bild als Hundehalter zu hinterlassen.