Hundehalter-Regeln in Brandenburg: Leinenpflicht und mehr


In Brandenburg gelten klare Regeln, um das Zusammenleben von Hunden, Menschen und der Natur zu fördern. Hier sind die wichtigsten Vorschriften im Überblick:

Leinenpflicht in bestimmten Bereichen

In Brandenburg besteht eine allgemeine Leinenpflicht an vielen Orten:

  • In Wohngebieten: Hunde müssen an der Leine geführt werden, um Menschen und andere Tiere zu schützen.
  • Auf öffentlichen Wegen und Plätzen: Hier ist die Leinenpflicht ebenfalls vorgeschrieben.
  • In der Natur: Für Wälder und Felder gibt es besondere Regelungen, die zum Schutz der Wildtiere dienen.

Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit

Von 1. April bis 15. Juli gilt in Brandenburg eine erweiterte Leinenpflicht in der Natur.

  • In dieser Zeit ziehen Wildtiere ihre Jungen auf und sind besonders störungsempfindlich.
  • Hunde müssen in Wäldern, auf Feldern und anderen Naturflächen stets an der Leine geführt werden, um Wildtiere zu schützen und Konflikte zu vermeiden.

Regeln für gefährliche Hunde

Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, gelten strengere Vorschriften:

  • Leinenpflicht: Diese Hunde müssen überall und jederzeit an der Leine geführt werden.
  • Maulkorbpflicht: In vielen Fällen ist auch ein Maulkorb vorgeschrieben, um die Sicherheit zu gewährleisten.
    Ein Wesenstest kann in einigen Fällen bestätigen, dass der Hund keine Gefahr darstellt und von gewissen Auflagen befreien.

Strafen bei Verstößen

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bußgelder:

  • Die Höhe der Strafe variiert je nach Schwere des Verstoßes.
  • Besonders in Naturschutzgebieten oder während der Brut- und Setzzeit können die Strafen höher ausfallen.

Fazit

Die Regeln in Brandenburg fördern Sicherheit und Rücksichtnahme. Hundebesitzer sollten sich stets über die lokalen Vorschriften informieren, um Konflikte und Strafen zu vermeiden. Indem du dich an die Leinenpflicht und andere Vorgaben hältst, trägst du zum Schutz der Natur und zum harmonischen Miteinander bei.